Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Permanent Ehrlich
Gültig ab 1.8.2018

 

1. Vertragsverhältnis

Sobald Sie in unserem Institut einen Termin buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages lt. ABGB zwischen uns als Institut und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerdleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z.b. Schriftform) für das Zustandekommen des Vertrages ist nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Des weiteren reservieren wir Ihnen ausreichen Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

2.  Anzahlung zur Buchungsfixierung

Als erstes sollte ein persönliches Beratungsgespräch im Studio stattfinden. Dieses wird kostenlos angeboten. Daraufhin erhalten Sie die AGB´s sowie Ihre Terminbuchung. Es ist eine Anzahlung von EUR 180,00 im ersten Schritt nötig, um Ihren Termin zu fixieren. Der Restbetrag des jeweiligen PMU´s ist in bar oder per Überweisung beim Termin prompt fällig.

3. Absagenregelung

Unser Anliegen ist es, für Sie eine qualitative, hochwertige Beratung & Behandlung anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im og. ABGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu verrechnen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte innerhalb von 72 Stunden ab. In dieser Zeit ist es realistisch, diesen Termin weiter geben zu können an andere Kundinnen. Absagen bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.

Bei kurzfristigen Absagen versuchen wir den Termin zu vergeben. Auch können Sie Ihren Termin gerne an jemanden weitergeben, so entstehen für Sie keine Kosten. Sollte die Weitergabe des Termins nicht gelingen, behalten wir die Anzahlung von EUR 180,00 als Ausfalls- und Aufwandsentschädigung ein. Termine können online per email, per Whats-app, über das Formular der Website sowie telefonisch (auch Sprachnachricht hinterlassen) abgesagt werden.

4. Terminabsage durch das Studio permanent ehrlich

Kann ein Termin wegen Krankheit oder sonstiger Notfälle vom Studio permanent ehrlich nicht eingehalten werden, werden wir Ihnen die Absage so schnell als möglich mitteilen. Es wird ein neuer Termin vereinbart.

5. Zahlung von Dienstleistungen

Erst mit der Anzahlung von EUR 180,00 ist der Termin fixiert. Die Restzahlung ist beim Behandlungstermin in bar oder per Überweisung fällig. Es gibt keine Rückerstattung für geleistete Behandlungen.

6. Erstellen von permanent make up innerhalb von 3 Monaten

Die Erstellung oder das cover up der Augenbrauen, Lidstrich oder Lippenpigmentierung muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein, ansonsten ein Mindestbeitrag von EUR 100,00 dazu fällig wird, beim nächsten Termin bzw. der Neupreis verrechnet werden muss, wenn nach derart langer Pause zwischen den Behandlungen von vorne begonnen werden müsste. Diese Verantwortung liegt im Bereich der Kundin selbstständig die Termine zu vereinbaren. Es erfolgen aufgrund von organisatorischem Aufwand keine Terminerinnerungen von Seiten des Studios permanent ehrlich.

6a. Lippenpermanentmakeup

Viele Menschen tragen das Herpes Virus in sich. Auch wenn Kunden schon lange keine Fieberblase hatten, wird durch die permanent make up Behandlung der Ausbruch des Herpes Virus gefördert.. Es ist mit ärztlicher Begleitung vorher und nachher zu behandeln. Bei Nichtbeachtung der Problematik oder zuwenig Eigenverantwortung kann nach dem permanent make up es zu unangenehmen Fieberblasen kommen. Die Farbe wird zudem ausgeworfen und die Sitzung war umsonst. Hier wird keine Garantie vom Studio permanent ehrlich übernommen, da es in der Eigenverantwortung der Kunden liegt, die Pflege zu beachten bzw. Vorab Medikamente einzunehmen, um einen möglichen Herpes Ausbruch rechtzeitig zu verhindern.

7. Aufzahlung

Wenn die Kundin nicht innerhalb von 3 Monaten das PMU fertig stellen lässt, werden jedenfalls EUR 100,00 zum 2. Behandlungstermin hinzu verrechnet. Bei individuell zu beurteilenden Fällen oder derart langen Pausen zwischen den Behandlungsterminen kann sogar der Neupreis verrechnet werden.

8. Bestellungs- oder Meinungsänderung der Kundin

Ist unser Vertrag so weit fortgeschritten, dass die Kundin beim Ersttermin auf der Kosmetikliege vorbereitet liegt, mit allen hygienischen Maßnahmen, das gesetzlich vorgeschriebene Foto erstellt, sowie das Gesicht vermessen wurde, sowie das Vorzeichnen geschehen ist – JEDOCH dann von Seiten der Pigmentiererin oder von Seiten der Kundin der Termin abgebrochen wird – ist jedenfalls die „Termin/Umsatzausfallsentschädigung bzw. die bisherige Aufwandsentschädigung mit EUR 180,00 zu bezahlen. Ein Abbruch der Pigmentiererin ist dann gerechtfertigt, wenn unübliche Pigmentierwünsche nicht erfüllt werden können (z.B. will die Kundin eine sehr hochgezogene Braue bzw. der höchste Punkt sitzt deshalb an völlig falscher Stelle oder haben unpassende Wünsche für die Visagistik). Wenn die Kundin jedweder fachlicher Beratung entgegenhält, ist eine Pigmentierung nicht möglich. Ein Abbruch von Seiten der Kundin ist jederzeit möglich, wenn sie das Gefühl hat, es passt entweder die Chemie nicht oder das Vertrauen ist nicht gegeben. Jedenfalls ist aus oben genannten Gründen eine Ausfalls- und Aufwandsentschädigung über EUR 180,00 von der Kundin zu bezahlen.

Falls Sie Ihre Meinung beim 2. Termin ändern: z.B. Im Falle Ihrer Meinungsänderung bezüglich Augenbrauenbehandlung: Sie entscheiden sich nach langwieriger Besprechung und Vermessen des Gesichtes für eine bestimmt Breite der Augenbrauen und kommen beim 2. Termin mit dem Wunsch, die Augenbrauen doch zu verbreitern, so ist folgendes zu wissen:

Sie bezahlen einen Aufpreis von mind. EUR 100,00 (je nach Aufwand ist dies individuell zu entscheiden). Auch ist eine 3. Behandlung danach nötig, da die neuen Hautstellen ebenso 2 mal behandelt werden müssen. Diese 3. Behandlung wird dann mit EUR 100,00 in Rechnung gestellt.

Wenn Sie nach der 1. Behandlung der Augenbrauen Ihre Meinung ändern und auf eine andere Technik umsteigen (z.B. von Härchentechnik auf Powderbrows) ist dies nicht im 2. Behandlungspreis enthalten. Bei der 2. Behandlung ist sodann 80% des Neupreises von Powderbrows zu bezahlen. Auch kommt dann eine 3. Behandlung hinzu, da mit einer neuen Technik von vorne behandelt werden muss. Die Meinungs- und Bestellungsänderung trägt die Kundin. Wenn Sie bei einer Lippen 1. Behandlung eine helle Farbe wählen und beim 2. Behandlungstermin auf eine dunkle umsteigen möchten, gilt das selbe wie bei den Augenbrauen. Es ist eine Aufzahlung von 50% möglich und auch eine kostenpflichtige 3. Behandlung . Bei den Augenarbeiten gilt: Wenn Sie sich für einen Wimpernkranz entscheiden und dann während der 1. Behandlung oder bei der 2. Behandlung entscheiden, dass es ein stärkerer Lidstrich sein soll, gelten die selben Bedingungen wie eben erwähnt: Eine Aufzahlung sowie eine 3. Behandlung ist jedenfalls nötig.

Im Falle Ihrer Meinungsänderung bezüglich Augenbrauenbehandlung:

Sie entscheiden sich nach langwieriger Besprechung und Vermessen des Gesichtes für eine bestimmt Breite der Augenbrauen und kommen beim 2. Termin mit dem Wunsch, die Augenbrauen doch zu verbreitern, so trifft folgendes zu: Sie bezahlen einen Aufpreis von mind. EUR 100,00 (je nach Aufwand ist dies individuell zu entscheiden). Auch ist eine 3. Behandlung danach nötig, da die neuen Hautstellen ebenso 2 mal behandelt werden müssen. Diese 3. Behandlung wird dann mit EUR 100,00 in Rechnung gestellt.

Wenn Sie nach der 1. Behandlung der Augenbrauen Ihre Meinung ändern und auf eine andere Technik umsteigen (z.B. von Härchentechnik auf Powderbrows) ist dies nicht im 2. Behandlungspreis enthalten. Bei der 2. Behandlung ist sodann 80% des Neupreises von Powderbrows zu bezahlen. Auch kommt dann eine 3. Behandlung hinzu, da mit einer neuen Technik von vorne behandelt werden muss. Die Meinungs- und Bestellungsänderung trägt die Kundin. Wenn Sie bei einer Lippen 1. Behandlung eine helle Farbe wählen und beim 2. Behandlungstermin auf eine dunkle umsteigen möchten, gilt das selbe wie bei den Augenbrauen. Es ist eine Aufzahlung von 50% möglich und auch eine kostenpflichtige 3. Behandlung.

Lippenbehandlung:

Falls Sie Ihre Meinung bezüglich Farbe beim 2. Lippentermin ändern: Beispiel: Eine Kundin möchte beim 1. Termin eine sehr helle Farbe und beim Zweittermin hat sie den Wunsch gegenteilig sehr rot oder dunkel zu haben, wird jedenfalls eine 3. Behandlung nötig sein, da sich die jeweilige Farbe immer erst einlagern muss. Ansonsten ist meist eine Lippenpigmentierung in 2 Behandlungen fertig hergestellt innerhalb von 3 Monaten.

Bei Wimpernkranz/Lidstrich Arbeiten gilt: Jede  Haut und Gewebe reagiert anders. Rötungen und Schwellungen sind normal. Es wird mit der Nadel die Haut geöffnet. Falls die Kundin  nicht mitarbeitet und die Augen und Lider zusammenpresst während der Pigmentierung , kann es zu keiner geraden Linienführung kommen. Hier trägt die Kundin jedes Risiko selbst und es kann vonseiten des pmu Studios keine Haftung übernommen werden.

Wenn Sie sich für einen Wimpernkranz entscheiden und dann während der 1. Behandlung entscheiden, dass es ein stärkerer Lidstrich sein soll, gelten die selben Bedingungen wie eben erwähnt: Eine Aufzahlung auf die jeweilige Breite ist zu leisten bzw. der neue Behandlungsvertrag ist zu unterfertigen vor der Pigmentierung. Ebenso gilt, wenn die Kundin bei der 2. Behandlung der Lidstricharbeit den Wunsch äußert, dass die Pigmentierung breiter sein soll, ist eine Aufzahlung nach neuer Vereinbarung (lt. Preisliste) zu leisten, sowie auch ist eine 3. Behandlung jedenfalls nötig, da neue Hautstellen immer 2 x pigmentiert werden müssen.

9. Permanent make up Nachbehandlungen

Es sind keine Nachbehandlungen inbegriffen im Erstbehandlungspreis. Jede Behandlung stellt einen eigenen Vertrag dar. Dies deshalb, da es sich um keine Tätowierungen im Gesicht handelt, sondern um Pigmentierungen und die freie Entscheidung der Kunden im Vordergrund stehen. Die Kundin selbst entscheidet, ob und was nachgearbeitet werden soll. Wie Sie aus dem ausführlichen Beratungsgespräch bereits wissen, ist die Haltbarkeit abhängig von Hauttyp, Nachpflege, Sonnen- und Cremes im alltäglichen Gebrauch etc. Erfahrungsgemäß benötigen Augenbrauen Wimpernkranz Lidstrich oder Lippen permanent make up zur Herstellung/Fertigstellung 1- 3 Behandlungen.

10. Auffrischungspreis

Das Studio permanent ehrlich bietet für das Auffrischen des jeweiligen Permanent make ups einen Stammkundenpreis an. Dies gilt innerhalb 1 Jahres und die jeweiligen Auffrischungspreise ersehen Sie auf der Website.

11. Garantie

Es kann keine Garantie abgegeben werden auf fixe Ergebnisse generell bzw in Bezug auf die Haltbarkeit des Permanent Make up’s oder die Haltbarkeit der Farben. Bei nur 1 Behandlung kann definitiv gesagt werden, es hält nicht lange. Gut für Kunden, die ev. mal probieren möchten, ob pmu was ist für sie, oder sie dann doch lieber beim Schminken bleiben.

12. Die Mitarbeit der Kundin ist unerlässlich für ein gutes Ergebnis. Das betrifft die Klarheit über das gewünschte Ergebnis bei der Bestellung des pmu“s, sowie die Mitarbeit beim Pigmentieren und auch die Nachbehandlung.

13. Hygienebestimmungen sowie neuester Stand der Permanent make up Schulungen und Farbbestimmungen

Es wird garantiert, dass das Studio permanent ehrlich ständig auf dem neuesten Stand der Ausbildungen ist. Weiters werden die Hygienestandards auf das höchste Maß eingehalten; dies wird 1 mal jährlich überprüft vom Hygienicum Graz und zertifiziert von der Wirtschaftskammer Steiermark.

14. Farbenqualtität – Konformitätserklärung

Es wird garantiert, dass das Studio permanent ehrlich ausschließlich EU Reach-konforme Farben ohne Schwermetalle verwendet. Die verwendeten Farben verfügen über Zertifizierungen. Die Pigmente sind aus hochreinen Rohstoffen, unter Vakuum gemischt und dispergiert sowie mit Gammastrahlen sterilisiert und hergestellt worden. Es wird auf Zusätze verzichtet, wie Eisenoxide, es werden keine AZO Farbstoffe, keine PAK = polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe, keine verbotenen Schwermetalle und keine gefährliche aromatischen Amine (NDELA = Nitrosodiethanolamine) verwendet.

15.  Beschwerden und Reklamationen

Beschwerden und Reklamationen müssen innerhalb von 2 Wochen nach dem „letzten“ Behandlungstermin bekannt gegeben werden. Es kann eine Endbeurteilung erst nach 3 Behandlungen gegeben werden. Alles andere „vorher“ unterliegt dem Prozess der Pigmentierung in dem das PMU noch nicht fertig ist. Wir verweisen auf die AGB´s und der Einverständniserklärung, die vor dem Behandlungstermin unterschrieben werden. Wir behalten uns vor, gewisse Pigmentierungen abzulehnen, die sich mit unserem Ausbildungs- oder Wissensstand, sowie unserer Philosophie nicht vereinbaren lassen.

16. Auflösung des Vertrages / der Buchungsfixierung

Permanent make up ist eine sehr persönliche, nahe Dienstleistung. Sollte sich herausstellen, dass die Chemie zwischen Kundin und Pigmentiererin nicht stimmen sollte, kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit gelöst werden. Die geleistete Anzahlung wird zurücküberwiesen an die Kundin bei frühzeitiger Lösung. Sollte sich dieser Zustand nach dem 1. Behandlungstermin herausstellen, ist es von beiden Vertragsteilen möglich, diesen zu lösen. Es ist nur ein gutes Ergebnis zu erzielen, wenn ein gutes Einvernehmen besteht zwischen Kundin und Pigmentiererin. Die Preise im Studio permanent ehrlich sind so konzipiert, dass jede Behandlung einen extra Vertrag darstellt. Dh. Sie können jederzeit in einem anderen Studio fertig pigmentieren lassen. Auch die Reach-konformen Farben sind in österreichischen Betrieben Verpflichtung, sodass der Kundin kein Nachteil erwächst.

17. Persönliche Daten und Privatsphäre

Die Kundin versichert alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Behandlung der geforderten Dienstleistung sind, an das Studio weiterzugeben. Diese Daten werden ggf. auf der Kundenkartei in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. Das Studio bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder Außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung der Kundin.

18. Gerichtsstand

Für gerichtliche Klärung von Unstimmigkeiten ist der Gerichtsstand Graz zuständig.